Herzlich willkommen
am St. Laurentius Förderzentrum Daun

Sonderpädagogische Förderung


Unsere Aufgabe als Förderzentrum ist die sonderpädagogische Förderung von Kindern und Jugendlichen, die wir unabhängig vom Förderort (also der jeweiligen Schule) leisten.

Was hierunter generell zu verstehen ist, das kann am besten in der Broschüre "Sonderpädagogische Förderung an Schwerpunktschulen und an Förderschulen" des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz nachgelesen werden: HTML-Version der Broschüre zum Betrachten oder
• PDF-Version zum Herunterladen.
Liegt bei einem Kind sonderpädagogischer Förderbedarf vor, so besucht es eine entsprechende Förderschule (bei Förderbedarf im Bereich Sprache, Lernen oder Ganzheitliche Entwicklung ist das unsere Schule) oder eine Schwerpunktschule (das ist seit dem Schuljahr 2010/2011 die Grundschule Daun und die Drei Maare Realschule Plus Daun) möglich, wobei wir hier Stammschule für die dort eingesetzten Förderschullehrkräfte sind.


Förderschule
Auf unserer Homepage wimmelt es von den beiden Begriffen "Förderzentrum" und "Förderschule". Beide werden hier weitgehend gleichbedeutend verwendet.
Zu Beginn des Schulversuches "Erprobung einer Förderschule im Verbund mit integrierten Fördermaßnahmen an allgemeinen Schulen" (auch als "Daun-Wormser Modell" bekannt) gab es in Rheinland-Pfalz 1989 neben den Regelschulen nur die für einzelne Behinderungsarten eingerichteten Sonderschulen. Im Unterschied hierzu sollte eine Förderschule eine für Kinder mit allen Formen von Beeinträchtigungen oder Behinderungen offene Sonderschule sein. So wurde 1990 aus der St. Laurentius-Schule als ehemals "Sonderschule für Lernbehinderte" eine Förderschule.
Da in den kommenden Jahren in Rheinland-Pfalz der Begriff "Förderschule" allerdings den der "Sonderschule" offiziell ablöste, wurde für die Schulen des ehemaligen Daun-Wormser-Modells der Begriff des Förderzentrums geprägt. Ein solches nimmt Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterschiedlichen Schwerpunktes (z.B. Sprache, Lernen, ganzheitliche Entwicklung) auf. Im Unterschied zu manch anderer "kombinierter Förderschule" werden die Schüler aber nicht nach Bildungsgängen oder in Abteilungen getrennt, sondern gemeinsam in einer Klasse unterrichtet. Wir erleben dies durchaus als "Integration im Kleinen".
Insofern sind wir eine Förderschule wie jede andere auch: wir unterrichten Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Differenzierung
Unsere Aufgabe ist die schulische Förderung von Kindern mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen, die nicht in einer normalen Grund- oder Hauptschule gefördert werden können. Die Klasseneinteilung wird dabei nur mehr oder weniger nach Jahrgängen vorgenommen und nicht - wie andernorts üblich - nach Behinderungsarten. Es gibt daher keine Versetzungsentscheidungen und somit kein "Sitzenbleiben". Alle Schüler werden in der Klassenstufe unterrichtet, die ihrem Schulbesuchsjahr entspricht. Das Schlagwort "Wir holen das Kind dort ab, wo es seiner Entwicklung gemäß steht" hat bei uns hohe Priorität. Leistungsfeststellungen und -beurteilungen orientieren sich vorrangig am Schüler.
Das Unterrichten einer Gruppe oder Klasse und das gleichzeitige individuelle Fördern eines jeden Schülers ist somit nur durch "Differenzierung" möglich. Das heißt: die Lernangebote an und die Leistungsanforderungen für jedes Kind werden individuell an sein Lern- und Leistungsvermögen angepasst.
Realisiert wird dies durch eine fast vollständige Doppelbesetzung jeder Klasse mit einer Förderlehrkraft und einer pädagogischen Fachkraft. Diese setzen zur differenzierten Förderung jede geeignete Unterrichts- und Organisationsform wie Freiarbeit, Projektarbeit, Wochenplanarbeit, Stationenlernen, Arbeitsgemeinschaften, Neigungsgruppen, Einzel-, Gruppen- und Gesamtunterricht ein.
Ermöglicht wird dieses differenzierende Arbeiten durch ein Schulgebäude mit mehreren Fach- und Gruppenräumen, durch eine mannigfaltige materielle und mediale Ausstattung, durch verschiedenste schulische Veranstaltungen, Projekte und nicht zuletzt durch individuelle Maßnahmen zur Berufsorientierung ab der 7. Klasse.


Kooperation
Eine Klasse wird  in der Regel durch ein Team aus einer Förderschullehrkraft und einer pädagogischen Fachkraft geleitet, das auch den überwiegenden Teil des Unterrichts dieser Klasse gestaltet. Für besonderen Fachunterricht (z.B. Sport, Religion, Bildende Kunst, Arbeitslehre) oder besondere, klassenübergreifende Projekte (z.B. Heilpädagogisches Reiten, Schulchor, Schülerfirma, Sprachförderung) ergänzen einzelne Fachlehrer dieses Team.
Jedes Team trifft sich wöchentlich zu einer gemeinsamen Team-Besprechung, in der die Klassensituation erörtert, der gemeinsame Unterricht geplant, Eltern- und Umfeldarbeit durchgeführt wird. Bei Bedarf werden die Fachlehrer im Rahmen einer Klassenkonferenz in diese Besprechungen einbezogen.


Förderbedarf
Einzige Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes in unserer Schule ist, dass ihm zuvor ein sonderpädagogischer Förderbedarf attestiert wurde. Ohne diese "Eintrittskarte" können wir keinen Schüler aufnehmen.
Kinder, die noch keine Schule besuchen, aber im nächsten Schuljahr eingeschult werden sollen, können bei Vorliegen einer offensichtlichen oder vermuteten Beeinträchtigung von den Eltern bei uns zum Schulbesuch angemeldet werden. In diesem Fall kümmern wir uns darum, dass das Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs in Gang kommt.
Aber auch bei Kindern, die eine Regelschule besuchen sollen oder diese schon besuchen, kann irgendwann die Vermutung entstehen, dass sonderpädagogischer Förderbedarf besteht. In diesem Fall beantragt die zuständige Regelschule zu einem festgelegten Termin bei uns eine entsprechende Überprüfung. Eltern können dies nicht selbst tun; im Bedarfsfall stehen wir hier beratend zur Seite.
Zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs erstellt eine Förderlehrkraft unserer Schule ein umfangreiches diagnostisches Gutachten unter Mitwirkung all derjenigen, die an der Förderung der betroffenen Schülers bisher beteiligt waren. In den meisten Fällen wird dem sonderpädagogischen Gutachten ein ärztlicher Bericht beigefügt.
Das Gutachten schließt mit einem begründeten Fördervorschlag ab und wird mit den Eltern im Förderausschuss besprochen. Die abschließende Feststellung ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt oder nicht, trifft die Schulbehörde auf der Grundlage dieses Gutachtens und des Votums der Eltern. Ist dies der Fall, so wird unter Berücksichtigung des Elternwunsches in einem zweiten Schritt der Förderort für das Kind festgelegt (Förderschule oder Schwerpunktschule). Die Eltern haben in dem gesamten Verfahren umfangreiche Informationsrechte. Gegen die abschließenden Entscheidungen können bei Bedarf Rechtsmittel eingelegt werden.


Förderausschuss
Einen wie an Regelschulen üblichen Elternsprechtag (an einem Tag pro Halbjahr fällt der Unterricht aus; anstatt der Schüler kommen die Eltern in die Schule) findet man bei uns nicht. Wenn es nötig, sinnvoll oder gewünscht ist, dann vereinbaren Eltern und Lehrkräfte einen Gesprächstermin und treffen sich - das kann im Laufe des Schultags in einer Freistunde, nach Schulschluss oder am Abend sein. Diese Gespräche dienen der gegenseitigen Information, der Beratung über die aktuelle Lebens- und Lernsituation eines Kindes.
Seit dem Schulversuch werden bei uns weitergehende Besprechungen als Sitzungen des "Förderausschusses" bezeichnet. Bei der endgültigen Aufnahme in unsere Schule (nach einem halbjährigen probeweisen Schulbesuch), beim Wechsel des Förderschwerpunktes o.ä. werden weitreichende Entscheidungen gefällt, die den Lebensweg eines Kindes nachhaltig beeinflussen. Dies würdigen wir durch den sog. Förderausschuss, in dem die Eltern, das Lehrkräfte-Team, die Schulleitung und ggf. auch andere mit der Betreuung/Förderung eines Kindes betrauten Personen zusammenkommen.
Dadurch werden fällige Entscheidungen nicht von oben herab schulbürokratisch gefällt sondern gemeinsam erarbeitet und in der Regel auch gemeinsam getroffen. Selbstverständlich bleiben alle bestehenden rechtlichen Mittel der Eltern gegen Schullaufbahn-Entscheidungen etc. erhalten.

Förderplanung
In einer Förderschule unterrichtet zu werden, ist in der Regel etwas Besonderes (manchmal eher positiv, manchmal eher negativ erlebt). Auch wenn in der Öffentlichkeit einer sonderpädagogischen Förderung nicht viel Gutes abgewonnen wird, so können Kritiker diesem System eines nicht aberkennen: im Rahmen sonderpädagogischer Förderung machen sich Fachkräfte individuell viele Gedanken um jedes Kind.
Belegbar ist diese These an unserer Schule durch die für alle Schüler vorgesehene Förderplanung. Sie erstreckt sich auf zwei Ebenen: einem "individuellen Förderplan" und einem "Arbeitsplan mit differenziertem Förderansatz".
Der Förderplan wird vom Klassenteam halbjährlich oder ganzjährlich erstellt und hält fokussiert den aktuellen Lern- und Entwicklungsstand eines Kindes fest, erarbeitet grundlegende Fördermöglichkeiten, legt Ziele und Maßnahmen fest. Er ist auf jedes Kind individuell bezogen und damit für dieses Kind maßgebend bei allen pädagogischen Bemühungen in unserer Schule.
Die einzelnen Lehrkräfte erarbeiten zusätzlich einen Arbeitsplan mit differenziertem Förderansatz für ihren eigenen Unterricht. Er ist damit wichtiges Instrument der Unterrichtsvorbereitung, weil in ihm Eckpunkte (Thema, Inhalt, Ziele, Methoden, Medien etc.) des eigenen Unterrichts festgelegt werden.
Doch der Arbeitsplan ist mehr als ein reiner Stoffverteilungsplan alter Schule. Er wird durch einen "differenzierten Förderansatz" für alle Schüler ergänzt. Denn zusätzlich wird festgelegt, welche Ziele für jedes Kind individuell verfolgt werden, welche Besonderheiten bei einem Kind berücksichtigt werden.


Schwerpunktschule   

Mit dem Schuljahr 2010/2011 wurde die Schullandschaft des Landkreises Vulkaneifel mit Schwerpunktschulen zur Integration von Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf ergänzt. Für zwei Schwerpunktschulen sind wir die zuständige Stammschule. Von unserer Schule stammen daher die Förderlehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte, die in der Schwerpunktschule eingesetzt werden.
Als "Integrationskinder" gelten Schüler und Schülerinnen, bei denen mit Hilfe des entsprechenden Verfahrens ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde und die von der hierfür zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier der Schwerpunktschule als Förderort zugewiesen wurden.
Für nähere und speziellere Informationen ist die Schulleitung der
Grundschule Daun und die Drei Maare - Realschule Plus Daun der richtige Ansprechpartner.